Sucralose besitzt die Kennzeichnung E955 und ist auch bekannt unter dem Markennamen Splenda. Bei Sucralose handelt es sich um einen Süßstoff. Er ist 600 Mal süßer als Haushaltszucker und gleichzeitig kalorienfrei. Zudem kann er keine Karies verursachen.
Inhalte
Eigenschaften
Erscheinung: farblose, extrem süß schmeckende Kristalle
Summenformel: C12H19Cl3O8
Schmelzpunkt: 125°C
Wasserlöslichkeit: gut löslich
Vegetarisch: ja
Vegan: ja
Halal: ja
Verwendung
E955 wird aufgrund seiner hohen Süßkraft häufig als Zuckerersatz in Diätprodukten eingesetzt. Zudem ist Sucralose die Basis einer Tafelsüße namens Splenda.1 Mit Wasser vermischt wird der Süßstoff zudem als flüssige Süße verkauft. Sucralose kann zum Backen und Kochen verwendet werden.
Herstellung
Sucralose wird aus normalen Haushaltszucker hergestellt. Dabei werden die Hydroxygruppen der Saccharose durch Chloratome ausgetauscht.
Nebenwirkungen
Beim Verzehr von Sucralose können Nebenwirkungen in Form von Blähungen oder Durchfall auftreten. Ebenso können zu hohe Mengen eine abführende Wirkung haben. Die empfohlene Höchstmenge an E955 pro Tag beträgt 15 mg pro kg Körpergewicht.2
Wie (un-)gesund ist Sucralose?
Der Süßstoff Sucralose gilt nach Ansicht verschiedener Zulassungsbehörden als unbedenklich und ist aus diesem Grund in mehr als 80 Ländern zugelassen.
Eine Forschung mit Mäusen hat gezeigt, dass Sucralose die Darmflora sowie den Blutzucker negativ beeinträchtigen und zu einer Diabetes-Erkrankung führen kann. Um diesen Effekt bei einem Menschen nachzustellen ist jedoch eine Einnahme des Süßungsmittels in unrealistisch hohen Mengen notwendig.
Ist Sucralose geeignet bei Diabetes?
Ja, Sucralose ist für Diabetiker geeignet. Da Splenda vom Körper weder als Kohlenhydrat noch als Zucker wahrgenommen wird, hat es keinen Effekt auf den Kohlenhydratstoffwechsel. Folglich beeinflusst der Süßstoff auch nicht den Insulinspiegel.
Sucralose bei Fructoseintoleranz
Grundsätzlich sind Süßstoffe wie E955 bei einer Fuktoseintoleranz gut verträglich. Allerdings wird von einem zu hohen Konsum abgeraten. Zudem ist es empfehlenswert solche Süßungsmittel erst nach der Karenzphase zu verwenden.